Barrierefreiheit

Projekt: Better together –  Community-Plattform für den kindlichen Schlaganfall 
Stand: 01.08.2026 

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe setzt sich dafür ein, ihre digitale Community-Plattform im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen. 

1. Geltungsbereich dieser Erklärung 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter better-together.family erreichbare Community-Plattform sowie die zugehörige App-Anwendung. 

2. Grundlagen 

Die Gestaltung der Community-Plattform orientiert sich an den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den zugrunde liegenden Standards für digitale Barrierefreiheit.

3. Feedback und Kontakt – Barrieren melden 

Sollten Euch Mängel auffallen oder benötigt Ihr Informationen in einem für Euch zugänglichen Format, wendet Euch bitte an: 

Team Kind & Junger Mensch
Telefon: +49 5241 9770-54  
E-Mail: JungerMensch_Kind@schlaganfall-hilfe.de

Ihr habt zusätzlich auf jeder Seite die Möglichkeit über den Footer Mängel und Feedback einzureichen.

4. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Community-Plattform ist aktuell nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. 

Das bedeutet im Einzelnen: 

Bekannte Barrieren (nicht barrierefreie Inhalte) 

Trotz unserer Bemühungen sind aktuell folgende Bereiche noch nicht vollständig mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar: 

  • Für die technische Umsetzung der Plattform wird das Framework Buddyboss eingesetzt, welches Rahmenbedingungen und Vorgaben mit sich bringt. Daraus ergeben sich derzeit folgende Einschränkungen hinsichtlich der Barrierefreiheit:
    • Buddyboss liefert einige Elemente, die mit kleinem Text versehen sind (z.B. Breadcrumbs als Navigationshilfen auf der Webseite). Die Inhalte können über die Zoomfunktion des Browsers vergrößert werden.
    • Mit Blick auf die Anforderungen der Zielgruppe wurden einige Buddyboss-Elemente in der Darstellung ausgeblendet. Diese ausgeblendeten Elemente können weiterhin von Screenreadern erfasst oder per Tastatur erreicht werden.
  • Die Kartenansicht der Nutzerinnen und Nutzer auf der Übersichtsseite dient ausschließlich der visuellen Orientierung. Sie ist aufgrund ihrer Kleinteiligkeit und Komplexität nicht barrierearm gestaltet (Dienstleisterprodukt). Sämtliche Funktionen stehen alternativ über die Mitgliederübersicht mit Filtermöglichkeiten zur Verfügung.
  • Aufgrund einer visuellen Übersicht und Gliederung werden in manchen Fließtexten optische Hervorhebungen eingesetzt, in denen Texte und Überschriften miteinander kombiniert werden. Dies kann dazu führen, dass der Lesefluss bei der Nutzung eines Screenreaders unterbrochen wird.
  • Hochgeladene PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
  • Da die Plattform vom Austausch der Mitglieder lebt, können von Nutzenden hochgeladene Bilder (z.B. durch fehlende Alternativtexte) oder geteilte Texte Barrieren enthalten. Da diese Inhalte von den Mitgliedern selbst erstellt werden, haben wir darauf nur eingeschränkten Einfluss.

5. Bewertungsmethode 

Die Barrierefreiheit der Plattform wurde durch Selbsttests (z. B. auf Basis von wave.webaim.org, Screenreader- und Tastaturbedienungs-Tests) geprüft.

6. Durchsetzungsverfahren 

Solltet Ihr der Ansicht sein, dass Ihr durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Plattform benachteiligt werdet, könnt Ihr euch an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreicht Ihr unter: 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der 
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen 
Fürstenwall 25 
40219 Düsseldorf 

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de